Liebe:r Besucher:in,

 

hier kannst Du unsere Hausordnung lesen. Bei Fragen sind wir gerne für Dich da:

 

Bergson GmbH

Bergson Kunstkraftwerk
Am Bergson Kunstkraftwerk 2
(ehemals Rupert-Bodner-Str. 3-5)
81245 München

+49 89 4444 348 0
info@bergson.com

 

Danke für die Einhaltung unserer Hausordnung. Auf Deinen Besuch freuen wir uns!

Hausordnung

 

Die nachstehende Hausordnung gilt für das gesamte Gelände des Bergson Kunstkraftwerk sowie für die dazugehörigen Freiflächen und Parkplätze.

 

1. Parken

1.1. Auf den Parkplätzen des Bergson Kunstkraftwerk gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

1.2. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch der Verkehr behindert wird, sieht sich das Bergson Kunstkraftwerk gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen zu lassen.

 

1.3. Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden seitens des Bergson Kunstkraftwerk nicht überwacht. Die Parkgebühr wird daher auch nur für das Zur-Verfügung-Stellen eines Parkplatzes und nicht für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Achten Sie deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen halten. Außerdem werden Sie im eigenen Interesse gebeten, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen zu lassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

 

1.4. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte haftet das Bergson Kunstkraftwerk nicht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Jeder Schaden, der Ihrer Auffassung nach durch Mitarbeiter:innen des Bergson Kunstkraftwerk verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Besuchs unseren Mitarbeiter:innen gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Das Bergson Kunstkraftwerk haftet für etwaiges Verschulden seiner Mitarbeiter:innen indes nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

 

2. Eintrittsberechtigung

2.1. Das Gelände des Bergson Kunstkraftwerk darf nur an den gekennzeichneten Besucher:innen-eingängen betreten werden.

 

2.2. Die Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Berechtigung zum Eintritt und zum Aufenthalt auf dem Gelände des Bergson Kunstkraftwerk gilt zu den ausgewiesenen allgemeinen Öffnungszeiten. Ist eine vorzeitige Schließung des Geländes des Bergson Kunstkraftwerk aus technischen, organisatorischen, betriebs- oder witterungsbedingten Gründen, welche das Bergson Kunstkraftwerk nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, geboten, so besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Eintrittspreises.

 

2.3. Sollten Sie eine Veranstaltung während der Vorführung nur kurz verlassen, wenden Sie sich bei der Eingangskontrolle an einen unserer Mitarbeiter:innen, damit Ihnen später wieder Zutritt in den Raum gewährt werden kann.

 

2.4. Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer erwachsenen, volljährigen Begleitperson zutrittsberechtigt. Aufsichtspersonen und Eltern haften für ihre Kinder. Bei bestimmten Veranstaltungen können anderweitige Regeln gelten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zu den entsprechenden Veranstaltungen. Hierzu stehen Ihnen entsprechende Broschüren, Internetseiten und natürlich die Mitarbeiter:innen des Bergson Kunstkraftwerk zur Verfügung.

 

2.5. Das Verkaufen von Gutscheinen, Eintritts- oder Freikarten des Bergson Kunstkraftwerk auf dem Parkplatz oder auf dem Gelände des Bergson Kunstkraftwerk ist nicht gestattet.

 

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

3.1. Den Anordnungen der Mitarbeiter:innen des Bergson Kunstkraftwerk ist stets im eigenen Interesse Folge zu leisten.

 

3.2. Alle Besucher:innen sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Betriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Hausordnung etc. veranlassen das Bergson Kunstkraftwerk geeignete Maßnahmen wie Hausverweis, Erstattung einer Anzeige oder Ähnliches zu ergreifen. Das Bergson Kunstkraftwerk behält sich auch das Recht vor, Besucher:innen, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, vom Gelände ohne Ausgleich zu verweisen.

 

3.3. Das Besitzen und Tragen von Waffen, Waffenattrappen oder gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten bzw. Abzeichen ist auf dem Gelände des Bergson Kunstkraftwerk nicht gestattet.

 

3.4. Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten ist nicht gestattet.

 

3.5. Sperrige und übergroße Gegenstände wie große Koffer dürfen nicht in das Bergson Kunstkraftwerk mitgenommen werden. Rucksäcke und Handtaschen dürfen nicht unbeaufsichtigt deponiert werden. Für die Verwahrung Ihrer persönlichen Gegenstände steht Ihnen gegen Gebühr eine Garderobe zur Verfügung.

 

3.6. Das mutwillige Lärmen oder der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können, wie z.B. Megaphones oder Hupen, dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.

 

3.7. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Bergson Kunstkraftwerk sind unbedingt zu beachten. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Dies schließt auch E-Zigaretten sowie E-Shishas ein. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Die Gebäude des Bergson Kunstkraftwerk verfügen über eine automatische Brandmeldeanlage (BMA). Eine Auslösung der BMA durch Nichtbeachtung der feuerpolizeilichen Vorschriften, zum Beispiel unerlaubtes Rauchen im Innenbereich, wird verfolgt. Etwaige Kosten tragen Verursacher:innen.

 

3.8. Flucht- und Rettungswege sind als solche gekennzeichnet. Diese sind zu jeder Zeit freizuhalten.

 

3.9. Das Betreten der gekennzeichneten Bühnen-, Kulissen-, Backstage- und Versorgungsbereiche ist nicht erlaubt. Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen nicht überstiegen werden.

 

3.10. Auf Grund von Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kann es auf dem Gelände des Bergson Kunstkraftwerk zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, auf dem gesamten Gelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen durch Seile, Zäune, Bäume u.ä. zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen und vorhandene Handläufe zu nutzen.

 

3.11. Das Tragen von Masken oder das vollständige Verhüllen des Gesichts (Vermummung) ist verboten. Eine Verschleierung aus religiösen Gründen ist erlaubt. Das Tragen medizinischer Masken ist von dieser Regelung ausgenommen.

 

3.12. Mit Ausnahme von Führhunden dürfen Tiere nicht mit in das Gebäude des Bergson Kunstkraftwerk genommen werden. Im Außenbereich sind Hunde dicht am Besitzer zu halten.

 

3.13. Das Mitbringen von Alkohol, der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet.

 

3.14. Personen, die unter starkem Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss stehen, können vom Gelände des Bergson Kunstkraftwerk verwiesen werden.

 

3.15. Das Durchsuchen von Müll-, Sammel- oder Auffangbehältern ist verboten. Der Inhalt in den dafür vorgesehenen Behältern ist Eigentum des Bergson Kunstkraftwerk. Jede Entnahme oder Verbringung vom Gelände ist untersagt.

 

4. Benutzung der Räume und Einrichtungen

4.1. Die Räume und Einrichtungen im Bergson Kunstkraftwerk stehen den Besucher:innen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung und Zweckbestimmung zur Verfügung.

 

4.2. Die Öffnungszeiten einzelner Räume und Einrichtungen können von den allgemeinen Öffnungs-zeiten des Bergson Kunstkraftwerk abweichen.

 

4.3. Nach 22 Uhr bitte wir dringend um Ruhe in den Außenbereichen, insbesondere auf den Parkplätzen beim Verlassen der Bergson Kunstkraftwerk.

 

4.4. Bestimmte Flächen und Einrichtungen haben lediglich saisonalen Charakter oder können aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten, aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen geschlossen werden. Diese Schließungen können auch ohne besondere Vorankündigung durchgeführt werden.

 

4.5. Die Benutzung von Spielgeräten und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen von Spielgeräten auf Spielplätzen ist Erwachsenen untersagt. Spezielle Altersbestimmungen, die hierbei den zulässigen Nutzerkreis regeln, sind verbindlich und einzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

 

4.6. Das Anfassen jeglicher Kunstwerke in allen Räumen des Bergson Kunstkraftwerk ist untersagt. Im Schadensfall haftet der Verursacher.

 

4.7. Besucher:innen haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsordnung z.B. durch mutwillige Beschädigung entstehen.

 

4.8. In Zeiten von Pandemien oder bei anderen Sondersituationen, sind Sie verpflichtet sich an geltende gesetzliche und behördliche Regelungen, wie z.B. Maskenpflicht oder Abstandsregelungen zu halten. Sofern Sie sich nicht an diese durch uns oder unsere Mitarbeiter:innen kommunizierten Regelungen halten, behalten wir uns vor, unser Hausrecht geltend zu machen. Ebenfalls besteht kein Ersatzanspruch von Personen, die das Bergson Kunstkraftwerk trotz gültigem Ticket nicht besuchen können, weil sie persönlich eine gesetzliche oder behördliche Voraussetzung nicht erfüllen, z.B. den erforderlichen Impfstatus.

 

5. Aufsichtspflicht

Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. Weiterhin tragen sie die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.

 

6. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

Werbung auf dem Gelände des Bergson Kunstkraftwerk oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Unabgestimmte Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Gelände und innerhalb aller Gebäude verboten und werden im Einzelfall mit Hausverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.

 

7. Videoüberwachung, Dreharbeiten und Fotoshootings

7.1. Das Bergson Kunstkraftwerk ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher:innen und der Mitarbeiter:innen sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.

 

7.2. Soweit im Bergson Kunstkraftwerk Film- und Fotoaufnahmen für Fernsehsendungen, Werbung oder aus sonstigen Anlässen gemacht werden, sind die entsprechenden Bereiche gekennzeichnet oder dies ist leicht ersichtlich. Besucher:innen steht es frei, diese Bereiche während des Fertigungszeitraumes der jeweiligen Aufnahmen zu meiden.

 

7.3. Für den Fall, dass auf dem Gelände und / oder im Bergson Kunstkraftwerk Bild-, Video- und / oder Tonaufnahmen von dazu vom Bergson Kunstkraftwerk ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher:innen durch ihren Besuch damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild, Video und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

 

7.4. Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierdurch nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an die Unternehmenskommunikation des Bergson Kunstkraftwerk.

 

8. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen während Vorstellungen

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Vorstellung (Konzert, Lesung, Vortrag oder ähnliche Formate) ist untersagt. Ton-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung sind, auch für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach sich ziehen. Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichungen von Aufnahmen von auftretenden Künstler:innen im Internet oder Ähnlichem, lehnt die Bergson GmbH jegliche Haftung ab.

 

9. Rechteübertragung beim Kauf bzw. Beziehen eines Tickets

Die Bergson GmbH wird mit Übergabe des Tickets unwiderruflich berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen der Besucher:innen anzufertigen oder anfertigen zu lassen und erhält unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, diese Aufnahmen ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig (1) im Fernsehen und im Internet, unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode, der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender und der Unentgeltlichkeit gegenüber dem/der Verbraucher:in zu senden, (2) Nutzer:innen zum individuellen Abruf mittels Fernsehers, Computers o.ä. zur Verfügung zu stellen („on-demand“), (3) zur außerrundfunkmäßigen audiovisuellen Verwertung auf Bild- / Tonträgern zu verbreiten, (4) zu archivieren sowie (5) im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten zu verwenden. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung der Besucher:innen auf Dritte übertragbar.

 

10. Kontrollen der Besucher:innen

10.1. Besucher:innen, die das Bergson Kunstkraftwerk im Geltungsbereich dieser Hausordnung betreten möchten, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- / Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Jeder Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.

 

10.2. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern.

 

10.3. Selbiges gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Der Sicherheitsdienst ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen wie z.B. Drogen, Waffen etc. sicherzustellen.

 

10.4. Der Sicherheitsdienst ist auch berechtigt, derartige Kontrollen bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf dem Gelände aufhalten.

 

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Das Bergson Kunstkraftwerk haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht werden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

 

11.2. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

11.3. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern wie auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt davon unberührt.

 

11.4. Das Bergson Kunstkraftwerk haftet nicht für Gegenstände, die seinen Mitarbeitern übergeben oder auf sonstige Weise auf dem Gelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände, die während des Besuchs des Bergson Kunstkraftwerk verlorengehen, wird keine Haftung übernommen.

 

11.5. Das Bergson Kunstkraftwerk haftet nicht für die gezeigten künstlerischen Inhalte. Sämtliche gezeigten Inhalte sind Ausdruck der künstlerischen Freiheit der jeweiligen Künstler:innen. Eltern haften für ihre Kinder.

 

12. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Bergson Kunstkraftwerk werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Geländes bei der Information.

 

13. Hausrecht

Das Bergson Kunstkraftwerk ist berechtigt, Personen, die gegen die Haus- und Parkplatzordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.

 

Gez. Geschäftsführung Bergson GmbH
07/2024