AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BERGSON GMBH
FÜR BESUCHER:INNEN UND TICKETKÄUFER:INNEN
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bergson GmbH, Am Bergson Kunstkraftwerk 2, 81245 München, eingetragenen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 285105 und den Besucher:innen und Kund:innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Bergson GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
- Tickets können im Bergson Kunstkraftwerk oder online auf der Website der Bergson GmbH erworben werden.
- Die Darstellung des Ticketangebots auf der Website der Bergson GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lädt die Besucher:innen und Ticketkäufer:innen ein, ein Angebot zum Kauf abzugeben. Ein rechtsverbindliches Angebot wird erklärt, indem die Besucher:innen und Ticketkäufer:innen den Bestellprozess unter Einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen und den eindeutig zur Zahlung verpflichtenden Button klicken. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn die Besucher:innen und Ticketkäufer:innen diese Vertragsbedingungen akzeptieren.
- Die Besucher:innen und Ticketkäufer:innen erhalten unverzüglich nach Abschluss der Bestellung eine Bestellbestätigung an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Durch Bestätigung der Bestellung erklärt die Bergson GmbH die Annahme des Angebots. Die Bestellbestätigung beinhaltet einen Link zu den bestellten Tickets. Die Tickets werden als Print-at-Home-Tickets oder Mobile Tickets zur Verfügung gestellt. Tickets werden nicht postalisch verschickt.
§ 3 EINTRITTSPREISE
- Die Bergson GmbH bietet unterschiedliche Preiskategorien an. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kartenpreis beinhaltet nicht den Beitrag für den Garderobenservice, Programmhefte und sonstige Leistungen.
- Ermäßigungen werden gegen Vorlage der entsprechenden Legitimation gewährt. Bei online Buchungen ist die Ermäßigungsberechtigung beim Einlass nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist die Bergson GmbH berechtigt den Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis zu fordern. Ermäßigungen, Provisionen, Aktionen und Rabatte schließen sich gegenseitig aus.
§ 4 TICKETRÜCKGABE UND TICKETUMTAUSCH
- Verkaufte Tickets können grundsätzlich nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Für verfallene Tickets wird kein Ersatz geleistet.
- Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g II 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung der Bergson GmbH bindend.
- Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen weder zur Rückgabe von Tickets noch zu einer Teilerstattung des Eintrittspreises. Wird anstelle des Werks, das beim Kauf der Tickets angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Tickets bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden.
- Bei Vorstellungsabbruch wird der Eintrittspreis erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Vorstellung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen vierzehn Tagen geltend gemacht wird.
§ 5 STUHLPATENSCHAFT
- Die Stuhlpatenschaft dient der Unterstützung der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Die Einnahmen aus den Stuhlpatenschaften werden ausschließlich für die Konzeption, Organisation und Durchführung der von der Bergson GmbH veranstalteten Kinder- und Jugendkonzerte verwendet.
- Die Stuhlpatenschaft gilt für das Kalenderjahr, in dem der Vertrag geschlossen wird. Sie endet automatisch am 31. Dezember desselben Jahres und verlängert sich nicht automatisch.
- Die Stuhlpat:innen erhalten eine Rechnung. Eine Spendenbescheinigung kann die Bergson GmbH nicht ausstellen.
- Eine vereinbarte Stuhlpatenschaft kann nicht frühzeitig beendet werden, soweit kein wichtiger Kündigungsgrund besteht. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher:innen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 GUTSCHEINE
- Gutscheine sind grundsätzlich zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung des Gutscheins gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Gutschein vermerkt. Guthaben aller Art verfallen nach Ablauf von zwei Jahren seit deren Entstehung.
- Gutscheine können im Bergson Kunstkraftwerk für Tickets im Online-Shop als auch an der Tages- und Abendkasse vieler Veranstaltungen eingelöst werden. Die Ticketvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit, ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin bzw. bestimmte Plätze besteht nicht.
- Der Gutschein kann auch für die gastronomischen Angebote im Bergson Kunstkraftwerk genutzt werden. Sprechen Sie bitte vor Ort unsere Service-Kolleg:innen an.
- Widerrufsrecht
Verbraucher:innen können online erworbene Gutscheine ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt widerrufen, indem sie den Widerruf der Bergson GmbH (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) eindeutig erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Erfolgt der Widerruf, hat die Bergson GmbH Ihnen alle Zahlungen, die die Bergson GmbH von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Erklärung des Widerrufs der Bergson GmbH zugegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Bergson GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB). Ein Widerrufsrecht in Höhe des eingelösten Betrages ist ausgeschlossen, sobald Sie den Gutschein einlösen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.)
— An Bergson GmbH, Am Bergson Kunstkraftwerk 2, 81245 München, +49 89 4444 348 0, info@bergson.com
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§ 7 RECHTE DER BERGSON GMBH
- Die Bergson GmbH behält sich vor, Anfangszeiten geringfügig zu verschieben und Veranstaltungsräume zu verändern. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten die Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden den Besucher:innen und Ticketkäufer:innen neue Plätze zugeteilt.
- Die Bergson GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- ein Betrug, eine Täuschung oder den Versuch eines Betrugs oder einer Täuschung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Einlösung von Tickets festgestellt wird,
- ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit der Besucher:innen und Ticketkäufer:innen vorliegen.
§ 8 KARTENVERLUST
Verliert ein:e Besucher:in ihre/seine Eintrittskarte, kann ihr/ihm von der Bergson GmbH eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn sie/er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte sie/er erworben hat. Die/Der Besitzer:in einer Ersatzkarte hat den Vorrang vor der/dem Besitzer:in der Originalkarte.
§ 9 EINLASS UND KONTROLLEN
- Die Einlasszeit wird beim Kauf der Tickets bekannt gegeben.
- Die Bergson GmbH macht die Ticket-Kontrolle beim Einlass zur Bedingung ihrer vertraglichen Leistungspflicht. Der Zutritt darf wegen Verspätung oder nicht vorhandener Tickets verweigert werden.
§ 10 VERBOT VON BILD- UND TONAUFNAHMEN
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Vorstellung ist nicht zulässig. Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung sind, auch für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können insbesondere Schadensersatzansprüche auslösen.
§ 11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- Die Haftung der Bergson GmbH im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets, Gutscheinen, Stuhlpatenschaften oder dem Besuch einer Veranstaltung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung im Falle einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben von dem Haftungsausschluss unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Erreichung des Ziels des Vertrages erforderlich ist oder die eine Durchführung des Vertrages erst ermöglichen.
- Sofern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit erfolgt, ist die Haftung der Bergson GmbH der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für die Bergson GmbH zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
§ 12 RECHTEÜBERTRAGUNG
Die Besucher:innen und Ticketkäufer:innen willigen ein, dass die Bergson GmbH im Zusammenhang mit der Vorstellung Bild- und Tonaufnahmen der Besucher:innen und Ticketkäufer:innen anfertigt oder anfertigen lässt. Die Bergson GmbH erhält ein unentgeltliches, ausschließliches, übertragbares, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht, diese Aufnahmen ganz oder ausschnittsweise zu nutzen und sie insbesondere zu veröffentlichen.
§ 13 HÖHERE GEWALT
- Sind Besucher:innen und Ticketkäufer:innen an dem Besuch der Vorstellung aus Gründen gehindert, die nicht von der Bergson GmbH zu vertreten sind oder die nicht vorhersehbar sind oder durch zumutbaren Aufwand der Bergson GmbH hätten abgewandt werden können (höhere Gewalt), wird die Bergson GmbH von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt gelten zum Beispiel rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen wie Sperrungen infolge von Terrorwarnungen etc. Von dieser Regelung erfasst ist auch der Fall, dass eine Vorstellung infolge von technischen Störungen, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch zumutbare Maßnahmen zu beheben bzw. gegen diese Vorsorge zu treffen war, ausfällt.
- Den betroffenen Gästen stehen in diesem Fall auch keine Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen der Bergson GmbH zu.
- Die Vertragspartner sind im Falle höherer Gewalt verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
- Beträgt die Dauer des Hindernisses mehr als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit für die Partei an der Vertragserfüllung infolge des Hindernisses kein Interesse mehr besteht. Der anderen Partei ist auf Anfrage nach Ablauf der Frist zu erklären, ob vom Vertrag zurückgetreten oder die Leistungspflicht innerhalb angemessener Frist erfüllt wird.
§ 14 HAUSRECHT
- Das Hausrecht wird von der Bergson GmbH sowie den jeweiligen Veranstaltenden ausgeübt.
- Den Weisungen der Bergson GmbH sowie des jeweiligen Veranstaltenden ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.
- Ein Verstoß gegen die Anweisungen kann einen Verweis zur Folge haben.
- Besucher:innen kann der Zutritt zu den Spielstätten bzw. Veranstaltungsorten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen.
- Der Zutritt kann auch Besucher:innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
- Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher:innen belästigen, können des Hauses verwiesen werden.
- Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
- Das Mitführen von Speisen und Getränken ist untersagt. Das Essen und Trinken in den Spielstätten bzw. Veranstaltungsorten ist nicht gestattet.
- Im Übrigen gilt die Hausordnung der Bergson GmbHfür alle Vertragsverhältnisse und wird mit Vertragsschluss anerkannt.
§ 15 DATENSCHUTZ
Die Bergson GmbH verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen. Die Besucher:innen und Ticketkäufer:innen erteilen der Bergson GmbH mit Abschluss des Rechtsgeschäfts die ausdrückliche Einwilligung hierzu. Die gesetzlichen Rechte bezüglich möglicher Widerrufsmöglichkeiten bleiben unberührt.
§ 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Auf Verträge zwischen der Bergson GmbH und den Besucher:innen und Ticketkäufer:innen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem die Besucher:innen und Ticketkäufer:innen als Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz der Bergson GmbH.
- Die Bergson GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teilzunehmen.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Gez. Geschäftsführung Bergson GmbH
04 / 2026
SERVICE, BESCHWERDEN UND STREITBEILEGUNG
Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an uns wenden:
Bergson GmbH
Am Bergson Kunstkraftwerk 2,81245 München
info@bergson.com
089 / 4444 348 0
Diese AGB wurden zur besseren Verständlichkeit in andere Sprachen übersetzt. Im Falle von Auslegungsdifferenzen, Widersprüchen und Unklarheiten zwischen den unterschiedlichen Sprachfassungen ist ausschließlich die deutsche Fassung rechtsverbindlich.