Mit der Bergson Akademie verfolgen wir das Ziel, die aktuellen Themen unserer Zeit mit verschiedenen Expert:innen aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Wie wichtig in diesem Sinne die Debatte über Medien- und Persönlichkeitsrecht ist, zeigt der Blick in die Tagespresse:
„Nach Widerspruch von Musikstar Herbert Grönemeyer haben die Grünen ein Video von Robert Habeck aus dem Netz entfernt. Ein entsprechender Post auf X wurde gelöscht, auch auf Habecks Instagram-Konto war das Video nicht mehr zu sehen. Darin hatte Habeck am Donnerstag vergangener Woche seine einen Tag später erfolgte Bewerbung um die Kanzlerkandidatur der Grünen angedeutet. Er summte Grönemeyers Hit „Zeit, dass sich was dreht“. Grönemeyer verbot daraufhin den Grünen, wie zuvor schon der CDU, sein Lied für den Wahlkampf zu nutzen. Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir haben heute auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Habeck aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied „Zeit, dass sich was dreht“ für Wahlkampfzwecke zu nutzen.“ (Berliner Zeitung).
Mit unserer aktuellen Akademieveranstaltung "Was darf Journalismus", gehen wir Themen wie diesem mit Persönlichkeiten, wie dem Anwalt von Herbert Grönemeyer auf auf den Grund.
Unser Podium:
Simon Bergmann ist Partner der Kanzlei Schertz Bergmann in Berlin. Die Kanzlei hat ihren Schwerpunkt auf den Gebieten des Presse-, Urheber- und Medienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Zu den Mandanten der Kanzlei gehören u.a. Herbert Grönemeyer, Till Lindemann und Günther Jauch.
Sönke Iwersen leitet seit 2012 das Investigativ-Team beim Handelsblatt. Im Jahr 2011 wurde er als Wirtschaftsjournalist des Jahres ausgezeichnet, unter anderem für seine Berichterstattung über die Incentive-Kultur in der Versicherungsbranche (Ergo-Budapest-Affäre). Iwersen ist dreifacher Träger des Wächterpreises (2012, 2015, 2019) und wurde 2013 mit dem Henri-Nannen-Preis geehrt.
An diesem Abend wollen wir zudem der Frage nachgehen, wie sich journalistische Wahrheit definieren lässt und wo die Grenze zwischen Informationsbedürfnis auf der einen Seite und Persönlichkeitsrechten auf der anderen Seite verlaufen.